€ 1.000,- Einbruchsgarantie Bedingungen

Nederlands | English | Wartungsrichtlinien

Einführung

JEPA Best Products SL, handelnd unter dem Namen Alarm-System.es, bietet eine einzigartige €1000,- Einbruchsgarantie für Kunden in Spanien mit einem vollständig installierten Außenüberwachungssystem. Diese Garantie richtet sich an niederländischsprachige, englischsprachige und deutschsprachige Hausbesitzer und gilt unter strengen Bedingungen, wie unten beschrieben. Nicht alle Immobilien sind berechtigt, abhängig von ihrer Lage.

1. Berechtigung

  • Die Garantie gilt nur für Kunden, die ein Außenüberwachungssystem, einschließlich Kameras, von JEPA Best Products SL installiert haben, und nur für Immobilien an Standorten, die für den effektiven Betrieb der Außensirene geeignet sind, wie von JEPA Best Products SL bestimmt. Stark isolierte Immobilien, bei denen die Außensirene nicht von genügend Personen gehört werden kann, um eine abschreckende Wirkung zu haben, sind nicht für die Garantie berechtigt. Die Eignung des Standorts wird vor Ort während der Installationsberatung bewertet. JEPA Best Products SL behält sich das Recht vor, die Installation abzulehnen, wenn der Kunde nur eine Installation mit Garantie wünscht und die Immobilie als ungeeignet eingestuft wird.
  • Die Garantie wird nur gewährt, wenn die Rechnung von JEPA Best Products SL ausdrücklich den Vermerk enthält: „€1000 Garantie gewährt, Installation den Bedingungen entsprechend“. Die Zahlung dieser Rechnung durch den Kunden macht die Garantie rechtsverbindlich. Wenn die Rechnung diesen Vermerk nicht enthält, wird davon ausgegangen, dass die Installation die Bedingungen nicht erfüllt (z.B. aufgrund einer eingeschränkten Konfiguration, eines ungeeigneten Standorts oder anderer Gründe), und die Garantie kann nicht geltend gemacht werden.
  • Das System muss gemäß unseren Richtlinien gewartet und vollständig funktionsfähig sein. Dies umfasst:
    • Inspektion von Sensoren, Kameras, Sirene und Ersatzbatterie durch JEPA Best Products SL, obligatorisch jährlich nach den ersten 2 Jahren der Garantiezeit.
    • Austausch der Ersatzbatterie alle 4 Jahre oder bei Defekt, wie im Systemhandbuch angegeben.
    • Installation aller von JEPA Best Products SL bereitgestellten Software-Updates innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Update-Benachrichtigung.
    • Keine Änderungen, Reparaturen oder Wartungen durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung von JEPA Best Products SL.
    • Meldung von Defekten, Störungen oder Schäden am System innerhalb von 24 Stunden an JEPA Best Products SL per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
    • Korrekte Konfiguration der System-App auf einem Smartphone mit funktionierender Internetverbindung, aktivierten Benachrichtigungen und aktiviertem Ton, um Sabotage- und Einbruchsmeldungen, einschließlich Stromausfall- und Offline-Meldungen, zu empfangen. Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung dieser Einstellungen und die sofortige Reaktion auf Meldungen verantwortlich, wie in Abschnitt 2.2 beschrieben.
    • Freihalten von Sensoren und Kameras von Hindernissen (z.B. Pflanzen, Schmutz) und Schutz vor extremen Wetterbedingungen.
    • Keine Änderungen an der Umgebung (z.B. Garten, Landschaftsgestaltung), die den Betrieb von Sensoren oder Kameras beeinträchtigen könnten, ohne vorherige Absprache und schriftliche Genehmigung von JEPA Best Products SL.
  • Die aktuellsten Wartungsrichtlinien sind in unserem Dokument „Wartungsrichtlinien für JEPA Best Products SL Außenüberwachungssysteme“ verfügbar, zu finden auf unserer Website. Eine eventuell mitgelieferte Papierversion kann nicht mehr aktuell sein.
  • Der Kunde muss die vollständigen professionellen Empfehlungen von JEPA Best Products SL bezüglich der erforderlichen Anzahl an Außensensoren und Kameras akzeptieren und genehmigen, ohne Budgetbeschränkungen. Die Garantie gilt nicht, wenn der Kunde eine eingeschränkte Installation (z.B. weniger Sensoren oder Kameras als empfohlen) wählt oder ein Budgetlimit setzt, das die optimale Leistung des Systems beeinträchtigen könnte. Dies wird durch den Garantievermerk auf der Rechnung bestätigt.

2. Systemstatus

  • Das Außenüberwachungssystem, einschließlich Kameras und Sirene, muss zum Zeitpunkt des Einbruchs aktiviert und vollständig funktionsfähig sein, wie durch Systemprotokolle oder Inspektion bestätigt.
  • Das System sendet Sabotage- und Einbruchsmeldungen, einschließlich Stromausfall- und Offline-Meldungen, direkt über eine Benachrichtigung an das Smartphone des Kunden, vorausgesetzt, das Smartphone ist korrekt mit einer funktionierenden Internetverbindung, aktivierten Benachrichtigungen und aktiviertem Ton konfiguriert. Die Garantie gilt nicht, wenn der Kunde diese Meldungen ignoriert oder nicht so schnell wie möglich, innerhalb weniger Minuten, nachweisbare Maßnahmen ergreift, um einen Einbruch zu verhindern. Der Kunde muss bei jeder Meldung zunächst die Kamerabilder über die System-App überprüfen, um den aktuellen Status der Immobilie zu bewerten, und anschließend basierend auf diesen Bildern eine fundierte Entscheidung über die folgenden spezifischen Maßnahmen treffen, abhängig von der Art der Meldung:
    • Einbruchsmeldung: Wenn die Kamerabilder einen aktiven Einbruch zeigen, von den Niederlanden oder einem anderen Land aus die örtliche Polizei in der spanischen Gemeinde anrufen und einen laufenden Einbruch melden; aus Spanien sofort 112 anrufen. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, wenn die Bilder zeigen, dass der Eindringling geflüchtet ist.
    • Stromausfallmeldung: Dringend den Schlüsselverwalter benachrichtigen, um die Immobilie zu überprüfen und die Stromversorgung wiederherzustellen (wenn nicht anwesend) oder die Stromversorgung selbst wiederherstellen (wenn anwesend). Wenn die Kamerabilder Sabotage oder verdächtige Aktivitäten zeigen, sofort die örtliche Polizei benachrichtigen (von den Niederlanden oder einem anderen Land aus) oder 112 anrufen (aus Spanien). Alles Mögliche muss getan werden, um die Stromversorgung innerhalb von 8 Stunden nach der Meldung wiederherzustellen (z.B. durch eine alternative Stromquelle oder Wiederherstellung der Hauptstromversorgung). Die Garantie bleibt bis zu 8 Stunden nach dem Stromausfall gültig, vorausgesetzt, diese Maßnahmen werden durchgeführt, angesichts der 8-stündigen Betriebsdauer der Ersatzbatterie.
    • Jamming-Meldung: Wenn die Kamerabilder verdächtige Aktivitäten zeigen, sofort die örtliche Polizei benachrichtigen (von den Niederlanden oder einem anderen Land aus) oder 112 anrufen (aus Spanien), um zu überprüfen, wer mit einem illegalen Jammer im Garten oder auf der Straße steht. Diese Meldungen sind immer in der System-App sichtbar, auch wenn die Alarmanlage nicht aktiviert ist.
    • Offline-Meldung oder Ausfall von Ethernet/WLAN: Wenn die Kamerabilder nicht zugänglich sind oder verdächtige Aktivitäten zeigen, dringend den Schlüsselverwalter benachrichtigen, um das Problem zu untersuchen; wenn verdächtige Aktivitäten vermutet werden, sofort die örtliche Polizei benachrichtigen (von den Niederlanden oder einem anderen Land aus) oder 112 anrufen (aus Spanien).
    • Fahrlässigkeit wird anhand der Systemprotokolldatei festgestellt, die die Zeit der Meldung aufzeichnet, sowie des Fehlens nachweisbarer Maßnahmen innerhalb weniger Minuten, einschließlich der Überprüfung der Kamerabilder. Das Ignorieren von Meldungen, das Nicht-Überprüfen von Kamerabildern oder das Nicht-Empfangen von Meldungen aufgrund falscher Smartphone-Einstellungen wird als vorsätzliche Fahrlässigkeit des Kunden betrachtet.
  • Die Garantie gilt nicht, wenn das System eine Meldung über eine leere oder fast leere Batterie aufgezeichnet hat und dieser Status zum Zeitpunkt des Einbruchs aktuell ist. Der Kunde ist verantwortlich für den rechtzeitigen Austausch der Batterie nach Erhalt einer solchen Meldung.

3. Nachweis des Einbruchs

  • Der Kunde muss einen Polizeibericht vorlegen, der den Einbruch bestätigt, einschließlich Datum, Uhrzeit und Details des unbefugten Zutritts zur Immobilie.
  • Der Einbruch muss ein physisches Eindringen in die Immobilie beinhalten. Das Aufbrechen eines Fensters, einer Tür oder eines Tores ohne Zutritt zur Immobilie gilt nicht als Einbruch im Sinne dieser Garantie.
  • Der Einbruch muss auf Videomaterial oder Bildern der von JEPA Best Products SL installierten Kameras oder Fotokameras sichtbar sein, einschließlich des Tons der aktivierten Sirene. Ohne dieses Material ist keine Entschädigung möglich. Der Kunde muss dieses Material zur Überprüfung bereitstellen.

4. Schadensbetrag und Entschädigung

  • Die Garantie entschädigt nur Schäden durch Diebstahl von materiellen Gütern (Hausrat), wie im Polizeibericht beschrieben, mit einem dokumentierten Wert. Gestohlenes Bargeld, finanzielle Vermögenswerte oder immaterielle Verluste sind ausgeschlossen.
  • Für Installationen mit einem Rechnungsbetrag von €2500 (ohne Mehrwertsteuer) oder weniger beträgt die maximale Entschädigung €500 (inklusive Mehrwertsteuer). Wenn der Wert des gestohlenen Hausrats weniger als €500 beträgt, wird nur der tatsächliche Schadensbetrag entschädigt.
  • Für Installationen mit einem Rechnungsbetrag von mehr als €2500 (ohne Mehrwertsteuer) beträgt die maximale Entschädigung €1000 (inklusive Mehrwertsteuer). Wenn der Wert des gestohlenen Hausrats weniger als €1000 beträgt, wird nur der tatsächliche Schadensbetrag entschädigt.
  • Der Wert der gestohlenen Güter muss im Polizeibericht ausdrücklich angegeben sein.

5. Keine Sabotage

  • Es darf keinen Beweis für Sabotage, Deaktivierung oder unsachgemäßen Gebrauch des Systems durch den Kunden oder Dritte geben. Dies umfasst das Ignorieren von Sabotagemeldungen, einschließlich Jamming-, Stromausfall- oder Offline-Meldungen, oder die Nichteinhaltung der Wartungsrichtlinien.

6. Ausschlüsse

  • Die Garantie gilt nicht, wenn der Einbruch durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurde, wie das Offenlassen von Türen, Fenstern oder Toren, das Ignorieren von Sabotagemeldungen (einschließlich Jamming-, Stromausfall- oder Offline-Meldungen), das Nicht-Überprüfen von Kamerabildern, die Nichteinhaltung der Wartungsrichtlinien, unbefugte Änderungen an der Umgebung, das nicht rechtzeitige Ersetzen einer leeren oder fast leeren Batterie oder die falsche Konfiguration des Smartphones für Meldungen.
  • Einbrüche, die durch Naturkatastrophen, Kriegsakte oder andere höhere Gewalt verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

7. Anspruchsverfahren

  • Melden Sie den Einbruch innerhalb von 24 Stunden an JEPA Best Products SL per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
  • Reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen schriftlichen Anspruch ein, einschließlich des Polizeiberichts, der Rechnung mit dem Vermerk „€1000 Garantie gewährt, Installation den Bedingungen entsprechend“, Videomaterial oder Bilder mit Sirenenton, Nachweis über empfangene Sabotagemeldungen (einschließlich Jamming-, Stromausfall- oder Offline-Meldungen) und nachweisbare Maßnahmen innerhalb weniger Minuten (falls relevant), Systemprotokolldateien und andere erforderliche Dokumente.
  • JEPA Best Products SL behält sich das Recht vor, den Anspruch zu prüfen, einschließlich der Überprüfung des Systemstatus, der Installationskonfiguration, des Videomaterials, der Stromversorgung, des Batteriestatus, der Wartungshistorie, der Umgebungsänderungen, der Smartphone-Einstellungen und etwaiger Sabotage-, Stromausfall- oder Offline-Meldungen.

8. Beschränkung

  • Die Garantie ist auf einen Anspruch pro Kunde beschränkt.
  • Die Gesamthaftung von JEPA Best Products SL im Rahmen dieser Garantie beträgt €1000 (inklusive Mehrwertsteuer) pro Anspruch für Installationen über €2500 (ohne Mehrwertsteuer) und €500 (inklusive Mehrwertsteuer) pro Anspruch für Installationen von €2500 (ohne Mehrwertsteuer) oder weniger, wie in Abschnitt 4 angegeben.

9. Gültigkeitsdauer

  • Die Garantie ist standardmäßig 2 Jahre ab dem Installationsdatum des Außenüberwachungssystems gültig. Wenn innerhalb dieser 2 Jahre keine Wartung durchgeführt wird, erlischt die Garantie exakt 2 Jahre nach dem Installationsdatum.
  • Zur Verlängerung der Garantie muss der Kunde mindestens einmal jährlich Kontakt mit JEPA Best Products SL aufnehmen, um einen Wartungsbesuch zu vereinbaren. Die Kosten für diese Wartung werden je Besuch von JEPA Best Products SL festgelegt, abhängig von der Größe des Systems (Immobiliengröße) und der Art der Wartung, und werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Planung mitgeteilt. Wenn ein Wartungsbesuch innerhalb der 2-jährigen Garantiezeit durchgeführt wird, wird die Garantie bis 1 Jahr nach dem Datum dieses Wartungsbesuchs verlängert. Jeder nachfolgende Wartungsbesuch innerhalb eines Jahres nach dem vorherigen Besuch verlängert die Garantie um ein weiteres Jahr. Wenn keine Wartung vereinbart wird, erlischt die Garantie exakt nach den anfänglichen 2 Jahren oder nach der verlängerten Periode des letzten Wartungsbesuchs. Diese Wartungsstruktur entspricht der spanischen Gesetzgebung (Royal-Legislative Decree 1/2007), wodurch Kunden rechtzeitig über die Wartungskosten und Verpflichtungen informiert werden.

Wichtiger Hinweis

Diese Garantie ist eine kommerzielle Garantie und beeinträchtigt nicht Ihre gesetzlichen Rechte nach spanischem und EU-Verbraucherschutzrecht. Die Garantie richtet sich an unsere niederländischsprachigen, englischsprachigen und deutschsprachigen Kunden in Spanien. Aufgrund unseres Fokus auf diese Zielgruppen bieten wir keine Unterstützung auf Spanisch an.

© 2025 JEPA Best Products SL. Alle Rechte vorbehalten.

Kontakt: Kontaktseite

Setzen Sie auf unser erstklassiges Angebot und Expertentipps:

Mehr erfahren

Kontaktieren Sie uns – schnell und einfach